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Kostensteigerung
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Anwalts- und Gerichtskosten steigen!
Rechtlicher Rat wird teurer!
Die Bundesregierung hat zum 01.07.2004
eine Erhöhung der
Anwaltsgebühren beschlossen. Der Bundesrat stimmte der
Gebührenerhöhung zu.
Nach Angaben des Deutschen Anwaltvereins steigen die Gebühren von
der 2.Jahreshälfte an um 14 Prozent. Die deutsche
Versicherungswirtschaft erwartet dagegen Erhöhungen bis zu 21
Prozent!
Die Grundgebühren bei
Gerichtskosten z.b. in gerichtlichen
Mahnverfahren, steigen zum 01.07.2006 von jetzt 18 auf maximal 23 Euro!
Auch die Gebühr für einstweilige Anordnungen wird leicht
angehoben.
Angesichts des Umfangs der Gebührenerhöhung könnten
höhere Prämien für Rechtschutzversicherungen die Folge
sein. Rund 17 Millionen Haushalte in
Deutschland, die eine
Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, müssen mit
Beitragserhöhungen rechnen.
Die neuen Gebühren werden besonders den nicht
rechtsschutzversicherten Bürger treffen, denn er wird unmittelbar
mit dem gesamten Umfang der Erhöhung konfrontiert. Für den Rechtssuchenden werden die
Dienstleistungen damit erheblich teurer!
Das Honorar für die derzeit 120.000 Anwälte in Deutschland
wurde das letzte Mal vor 10 Jahren angehoben.
Quelle: MOZ 12.03.2004/MAZ Ausgabe 13.03.2004
Immer mehr Rechtsanwälte, Steuerberater und
Witschaftsprüfer
Anfang 2005 waren knapp 132 600 Rechtsänwälte
sowie 179 Rechtsanwalts-GmbH zugelassen. Seit 1990 hat sich die Zahl
der zugelassenen Anwälte mehr als verdoppelt.
Die Zahl der Steuerberater hat
sich in den letzen 25 Jahren auf 70 000 verdoppelt, die der Wirtschaftsprüfer
mehr als verdreifacht.
Quelle: MAZ, FAZ – 30.07.05
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