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Anwalts- und Gerichtskosten steigen!

Rechtlicher Rat wird teurer!
Die Bundesregierung hat zum 01.07.2004 eine Erhöhung der Anwaltsgebühren beschlossen. Der Bundesrat stimmte der Gebührenerhöhung zu.
Nach Angaben des Deutschen Anwaltvereins steigen die Gebühren von der 2.Jahreshälfte an um 14 Prozent. Die deutsche Versicherungswirtschaft erwartet dagegen Erhöhungen bis zu 21 Prozent!
Die Grundgebühren bei Gerichtskosten z.b. in gerichtlichen Mahnverfahren, steigen zum 01.07.2006 von jetzt 18 auf maximal 23 Euro! Auch die Gebühr für einstweilige Anordnungen wird leicht angehoben.

Angesichts des Umfangs der Gebührenerhöhung könnten höhere Prämien für Rechtschutzversicherungen die Folge sein. Rund 17 Millionen Haushalte in Deutschland, die eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, müssen mit Beitragserhöhungen rechnen.
Die neuen Gebühren werden besonders den nicht rechtsschutzversicherten Bürger treffen, denn er wird unmittelbar mit dem gesamten Umfang der Erhöhung konfrontiert. Für den Rechtssuchenden werden die Dienstleistungen damit erheblich teurer!
 
Das Honorar für die derzeit 120.000 Anwälte in Deutschland wurde das letzte Mal vor 10 Jahren angehoben.
Quelle: MOZ 12.03.2004/MAZ Ausgabe 13.03.2004

Immer mehr Rechtsanwälte, Steuerberater und Witschaftsprüfer

Anfang 2005 waren knapp 132 600 Rechtsänwälte sowie 179 Rechtsanwalts-GmbH zugelassen. Seit 1990 hat sich die Zahl der zugelassenen Anwälte mehr als verdoppelt.
Die Zahl der Steuerberater hat sich in den letzen 25 Jahren auf 70 000 verdoppelt, die der Wirtschaftsprüfer mehr als verdreifacht.
Quelle: MAZ, FAZ – 30.07.05

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Die Bundesregierung hat am 29.11.2005 den kompletten Wegfall der staatlichen Eigenheimzulage zum 01.01.2006 beschlossen.