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Sie befinden sich hier: Home - Kostensteigerung - Bund, Länder und Kommunen erhöhen Abgabenlast!
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Bund, Länder und Kommunen erhöhen Abgabenlast!Hundesteuer, Grundsteuer, Friedhofsgebühren u.a. , der Bürger wirds schon zahlen.Bei leeren Kassen fällt es Bund, Länder und Kommunen leichter eine Entscheidung zu treffen, die den Bürger weiter belasten. Der Verband Deutscher Makler ( VDM ) hatte davor gewarnt, als einfachste Lösung die Grundsteuer zu erhöhen. Die Steuererhöhung gehe auf Kosten von Mietern und Vermietern und treibe die "zweite Miete" weiter in die Höhe. Für Mieter und Vermieter erhöhen sich die Belastungen mit jeder neuen Maßnahme! (Quelle: Presse VDM Gemeindefinanzen nicht auf dem Rücken der Mieter reformieren.- 21.01.2003 ) Die Hundesteuer beispielsweise dient wie alle anderen Steuern zur Ausgabenfinanzierung der Kommunen und Gemeinden. Die Einnahmen aus der Hundesteuer ist für die Kommunen eines der wichtigsten Einnahmequellen.
Quelle: www.bundesfinanzministerium.de Bei der Höhe der Hundesteuer gibt es in Deutschland keine einheitliche Regel. Die Steuersätze werden von den Kommunen selbst festgesetzt.
Städte und Gemeinde machen gute Umsätze mit Friedhofsgebühren!
Die Stadt Potsdam plant, dass Eltern einen Eigenanteil der Schulfahrtkosten in Höhe von 23,20 Euro monatlich aufbringen sollen. Hintergrund ist das im Juni 2003 sogenannte Entlastungsgesetz des Landes Brandenburg. Es streicht die bisherige Fahrkostenerstattung. Stattdessen müssen die Kommunen selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe sie die Fahrtickets subventionieren. Durch die Neuregelung fehlen der Stadt 136 500 Euro an Landeszuschuss. Diese Kürzung werde durch den höheren Eigenanteil der Eltern fast aufgefangen. Familien, die Anspruch auf Rundfunkgebührenbefreiung oder auf Leistungen nach Bundessozialhilfe- oder Asylbewerberleistungsgesetz haben, müssen keine Fahrtkosten-Selbstbeteiligung aufbringen.
Potsdams Hundebesitzer sollen künftig 84 Euro pro Jahr (bisher 61,36 Euro) für den ersten, 108 Euro (bisher 73,63 Euro) für den zweiten und 132 Euro (bisher 92,03 Euro) für jeden weiteren Hund zahlen.
Für jeden gefährlichen Hund, auch Kampfhund genannt, werden 648 Euro (bisher 613,55 Euro) fällig. Die geänderte Hundesteuersatzung ersetzt die seit 1998 geltende.
Gebührensteigerung auch bei Musikschulen!
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