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Kostensteigerung
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Kürzung der Pendlerpauschale ab 2007
Nach Plänen der Bundesregierung soll die Pendlerpauschale für die ersten 20 Kilometer gestrichen werden. Arbeitnehmer müssen dann mit Mehrkosten für Fahrten zum Arbeitsplatz ab 2007 rechnen. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) kritisiert die geplante Streichung der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung- und Arbeitsstätte für die ersten 20 Kilometer.
Nach Angaben des BdSt handelt es sich bei der Entfernungspauschale um keine Steuervergünstigung, sondern um Werbungskosten, die aus verfassungsrechtlichen Gründen in sachgerechter Höhe berücksichtigt werden müssen. Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler würde sich die Steuerbelastung vieler Arbeitnehmer erhöhen.
Die Kürzungen treffen aber nicht nur Arbeitnehmer mit kurzem Weg zum Arbeitsplatz.
Pendlerpauschale im Vergleich
Entfernung zum
Arbeitsplatz in km
|
Abzugsfähige Fahrtkosten in €
|
|
2006
|
2007
|
| 5 |
330 |
- |
| 10 |
660 |
- |
| 15 |
990 |
- |
| 20 |
1320 |
- |
| 30 |
1980 |
660 |
| 40 |
2640 |
1320 |
| 50 |
3300 |
1980 |
| 60 |
3960 |
2640 |
| 70 |
4620 |
3300 |
| 80 |
5280 |
3960 |
| 90 |
5940 |
4620 |
| 100 |
6600 |
5280 |
Bsp: 220 Arbeitstage im Jahr. Die Entfernungspauschale 2005 beträgt 0,30 Euro für jeden Kilometer einfache Fahrt.
Ab 2007 geplant: 0,30 Euro je km ab 21. Km
Quelle: Stiftung Warentest 2/06
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