Sie befinden sich hier: Home - Kostensteigerung - Kürzung der Pendlerpauschale ab 2007

 

Diese Seite drucken Diese Seite drucken

Kürzung der Pendlerpauschale ab 2007

Nach Plänen der Bundesregierung soll die Pendlerpauschale für die ersten 20 Kilometer gestrichen werden. Arbeitnehmer müssen dann mit Mehrkosten für Fahrten zum Arbeitsplatz ab 2007 rechnen. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) kritisiert die geplante Streichung der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung- und Arbeitsstätte für die ersten 20 Kilometer.
Nach Angaben des BdSt handelt es sich bei der Entfernungspauschale um keine Steuervergünstigung, sondern um Werbungskosten, die aus verfassungsrechtlichen Gründen in sachgerechter Höhe berücksichtigt werden müssen. Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler würde sich die Steuerbelastung vieler Arbeitnehmer erhöhen.
Die Kürzungen treffen aber nicht nur Arbeitnehmer mit kurzem Weg zum Arbeitsplatz.

 

Pendlerpauschale im Vergleich

Entfernung zum
Arbeitsplatz in km
Abzugsfähige Fahrtkosten in €
2006 2007
5 330 -
10 660 -
15 990 -
20 1320 -
30 1980 660
40 2640 1320
50 3300 1980
60 3960 2640
70 4620 3300
80 5280 3960
90 5940 4620
100 6600 5280

Bsp: 220 Arbeitstage im Jahr. Die Entfernungspauschale 2005 beträgt 0,30 Euro für jeden Kilometer einfache Fahrt.
Ab 2007 geplant: 0,30 Euro je km ab 21. Km

Quelle: Stiftung Warentest 2/06

Über den nachstehenden Link gelangen Sie zurück zum Seitenanfang NACH OBEN
Über den nachstehenden Link gelangen Sie zurück zur Übersicht ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT
Über den nachstehenden Link gelangen Sie zurück zur Startseite ZURÜCK ZUR STARTSEITE




Neue Seiten


AGB - Widerrufsbelehrung - Impressum - Datenschutz - ©2000-2012 Kostenguenstiger.de
Die Bundesregierung hat am 29.11.2005 den kompletten Wegfall der staatlichen Eigenheimzulage zum 01.01.2006 beschlossen.