Leasing- eine alternative Finanzierungsform für Unternehmen

Unternehmen müssen um wettbewerbsfähiger für die Zukunft zu sein, Investitionen tätigen.
Klein- und mittelständige Unternehmen verfügen meist nicht über ausreichend Betriebskapital. Um hohe Kosten bei Anschaffungen zu vermeiden sollte ein Unternehmer die Möglichkeit einer alternativen Finanzierungsform in Betracht ziehen. Eine Möglichkeit die Liquidität (Verfügbarkeit) eines Unternehmens nicht weiter zu belasten ist das leasen (mieten) von mobilen und gewerblichen Gegenständen ( Büroausstattung, Auto u.a. ) bis hin zu größeren Objekten.
Steuerliche Vorteile und Abschreibungsmöglichkeiten sind weitere wesentliche Vorteile des Leasings.
Beim " leasen" von Kfz sollte der Unternehmer unbedingt auf 100-prozentige Absicherung achten. Im Falle eines Totalschadens oder Wagendiebstahls erstattet der Versicherer maximal den Wiederbeschaffungswert. Hier zahlt der Unternehmer dann noch die Differenzsumme zum Ablösebetrag " aus eigener Tasche". Deshalb sollte vor einem Leasingvertrag auch auf eine entsprechende Absicherung geachtet werden.
Nachholebedarf für kleine und mittelständige Unternehmen besteht beispielsweise bei der eigenen Webpräsenz. Ein professioneller Web-Auftritt stellt jedoch hohe Anforderungen an Gestaltung, Inhalt und Marketing, was relativ hohe Kosten für das Unternehmen mit sich bringt. Auch in diesem Bereich kann die alternative Finanzierungsform "Leasing" Abhilfe schaffen.

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Lohnt sich ein Leasing für private Verbraucher? In der Verbraucherzeitschrift Guter Rat Ausgabe 01/01, werden Vor- und Nachteile von privates Kfz-Leasing aufgezeigt. Für viele Privat-Verbraucher hat sich Leasing als Alternative zum Autokauf entwickelt. Die Ausgaben für Leasingraten können aber nicht wie beim Unternehmer steuermindernd abgesetzt werden. Ist Leasing für den privaten Bereich eine wirkliche Alternative gegenüber Autokauf? Leasing ist für private Verbraucher zu teuer! In der Regel zahlt der Kunde über Anzahlung und Leasingraten deutlich mehr als die Hälfte der tatsächlichen Anschaffungskosten für das Fahrzeug, erwirbt aber kein Eigentum. Der Verbraucher ist am Leasingvertrag gebunden und bei Rückgabe des Fahrzeugs muß sich das "gemietete" Objekt in einem vertragsgemäßen Zustand befinden. Häufig entsteht durch Schäden oder übermäßiger Beanspruchung bei Rückgabe Streit zwischen Händler und Leasingnehmer. Will der Leasingnehmer den Vertrag vorzeitig beenden, z.b. weil er sich die Raten nicht mehr leisten kann, gibt es zwar die Möglichkeit den Vertrag einvernehmlich zu beenden, die Zahlungspflicht des Leasingnehmers erlischt durch die vorzeitige Rückgabe aber nicht. Eine Schadenersatzforderung des Leasinggebers muß vom Verbraucher beglichen werden.

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Der optimale Weg zum Leasing:

  • Vergleichsangebote einholen, Antrag stellen mit Kopie von Angebot/Bestellung/Auftrag vom Objekt
  • Vollständigkeits bzw.Bonitätsprüfung durch die Leasinggesellschaft
  • Vertrags-und Annahmebestätigung
  • Leasing-Gesellschaft nimmt Verbindung auf mit Lieferanten bzw. Verkäufer
  • Die Rechnung wird von der Leasing-Gesellschaft bezahlt
  • Leasingraten müssen vom Leasing-Nehmer in der Regel am 1./15. des laufenden Monats an die jeweilige Leasing-Gesellschaft beglichen werden
  • Zum Vertragsende Rückgabe des Objekts an die Leasing-Gesellschaft bzw. nach Vereinbarung Verbleib beim Leasing-Nehmer.

 

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